Bei Käse muss laut Käseverordnung der Gehalt an Fett in der Trockenmasse oder die Fettstufe gekennzeichnet werden.
- Magerstufe: weniger als 10 % Fett i.Tr.
- Viertelfettstufe: zwischen 10 % und 20 % Fett i.Tr.
- Halbfettstufe: zwischen 20 und 30 % Fett i.Tr.
- Dreiviertelfettstufe: zwischen 30 und 40 % Fett i.Tr.
- Fettstufe: zwischen 40 und 50 % Fett i.Tr.
- Rahmstufe: zwischen 50 und 60 % Fett i.Tr.
- Doppelrahmstufe: zwischen 60 und 70 % Fett i.Tr.