Von 1984 bis 2015 wurden für die Milchproduktion an die Landwirt:innen begrenzte Mengen, – sogenannte Milchquoten – vergeben. Nur diese begrenzte Milchmenge durfte von den Landwirt:innen erzeugt und an die Molkerei geliefert werden. Üblicherweise wurden für jeden zu viel gelieferten Liter Milch Abzüge beim Milchgeld fällig.
Ausnahme: Wenn die nationale Quote noch nicht ausgeschöpft war, dann konnten Überlieferungen mit Unterlieferungen im Land verrechnet werden. Dieses Verfahren nennt man Saldierung. Seit Ende der Milchquote im Frühjahr 2015 ist eine Saldierung gegenstandslos.